Erläuterungen zu der Maschinengruppe Rückeanhänger

Die Daten der Marktübersicht beruhen auf Herstellerangaben.

Erwähnenswerte Merkmale der Rückeanhänger, die nicht alle aus den Tabellen der vorliegenden Marktübersicht hervorgehen, sind:

Die Betriebserlaubnis der Rückeanhänger wird meist als Einzelbetriebserlaubnis erteilt. Von der erteilenden Stelle wird dabei u.a. die zulässige maximale Geschwindigkeit auf öffentlichen Straßen festgelegt. Land- oder forstwirtschaftliche Einsatzverhältnisse werden dabei auf gewohnte Weise, z.B. hinsichtlich Zulassungsfreiheit, berücksichtigt.

Die entsprechende technische Ausstattung des Anhängers vorausgesetzt, sind Geschwindigkeiten von über 25 km/h und Nutzlasten auf öffentlichen Straßen prinzipiell möglich.

Achten Sie als Käufer, schon allein aus Arbeitsschutzgründen, bitte auch auf eine gute Bremsanlage des Anhängers.